Zu Anfang nicht unumstritten, hat sich das Baukindergeld seit seiner Einführung am 18. September 2018 zu einer beachtlichen Erfolgsgeschichte entwickelt. Nicht ganz zwei Jahre nach dem Startschuss ist gut die Hälfte des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens in Höhe von 9,9 Milliarden Euro vergeben. Rund 260.000 Familien haben die Gelder bereits in Anspruch genommen, um damit ein Eigenheim für sich und ihre Kinder mit zu finanzieren. Die Förderung hat sich dabei als weitgehend treffsicher erwiesen. Auswertungen der verantwortlichen KfW zeigen, dass überwiegend jüngere Familien mit niedrigeren Einkommen das Baukindergeld beantragt haben.

Die Bundesregierung kommt damit ihrem Ziel näher, die Wohneigentumsquote junger Familien zu steigern und Familien mit Kindern bei dem Erwerb der ersten eigenen vier Wände zu unterstützen. Wer sich noch in den Kreis der Begünstigten einreihen möchte, erhält nun noch ein weiteres Vierteljahr lang die Chance auf Baukindergeld. Denn die Frist dafür wurde aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Zeit von Jahresende 2020 auf 31.03.2021 verlängert. Der Wüstenrot-Vorstandsvorsitzende Bernd Hertweck erläutert, was das bedeutet und welches weitere Förderinstrument zusätzlich zum Jahresstart 2021 auftrumpft.

Bernd Hertweck: Quartalsfrist Ende März gilt für Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung

Der 31. März 2021 stellt nun die neue, entscheidende Deadline bei der Beantragung des Baukindergeldes dar. Familien müssen ihr Vorhaben bis zu diesem Stichtag verbindlich fixiert haben. „Für Bauherren erfüllt die erteilte Baugenehmigung diese Funktion, für Immobilienkäufer ist es der unterschriebene Kaufvertrag“, erklärt Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck. Liegt das Dokument rechtzeitig vor, kann der Antrag auf Baukindergeld noch bis Ende 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Bis zu diesem Termin müssen die Antragsteller in ihre neu erworbene Immobilie eingezogen sein und über eine Meldebescheinigung verfügen. Denn diese ist dem Antrag, der spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der KfW vorliegen muss, als Nachweis beizufügen.

12.000 Euro je Kind vom Staat

Bei Wahrung dieser Fristen bietet der verbleibende Fördertopf noch genügend Familien und Alleinerziehenden die Chance auf den staatlichen Zuschuss zu Hausbau oder Immobilienkauf. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es 12.000 Euro, die in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro ausgezahlt werden. In Bayern gibt es zusätzlich zum Baukindergeld das Baukindergeld Plus in Höhe von 300 Euro pro Kind und Jahr (insgesamt 3.000 Euro je Kind in 10 Jahren). Voraussetzung für den Förderanspruch ist die Einhaltung der Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichen Haushaltseinkommen bei Ein-Kind-Familien, für jedes weitere Kind erhöht sich das Höchsteinkommen um 15.000 Euro.

Bereits zur „Halbzeit“ hatte Bernd Hertweck das Baukindergeld zwar begrüßt, dabei jedoch auf die auch mit diesem Fördermedium weiterhin ungelöste, grundsätzliche Problematik der vielfach immer noch ungenügenden Ausstattung mit Eigenkapital verwiesen. Denn trotz Baukindergeld müssen noch immer zahlreiche Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen mangels Eigenmittel passen, wenn es darum geht, sich ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Hier kommt jetzt einem anderen Förderinstrument besondere Bedeutung zu: der Wohnungsbauprämie. Diese unterstützt Bausparer seit 1952 bei der Eigenkapitalbildung. Und diese kommt zum Jahresauftakt 2021 in verbesserter Form zurück. „Denn ab 2021 gelten für die Wohnungsbauprämie neue Einkommensgrenzen, auch die maximal geförderte Sparleistung und der Prämiensatz wurden erhöht. So haben deutlich mehr Menschen in Verbindung mit einem Bausparvertrag einen Anspruch auf deutlich höhere Zulagen“, sagt Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck. „Eine wirklich gute Nachricht für viele Bausparkunden, die jetzt dank der erweiterten Einkommensgrenzen erstmals die Wohnungsbauprämie beantragen können.“ Familien, die ihre Finanzierung mit einem Bausparvertrag kombinieren, können so doppelt profitieren: Jetzt noch Baukindergeld beantragen und zusätzlich mit staatlicher Förderung neues Eigenkapital für die Anschlussfinanzierung ansammeln.

„Während das Baukindergeld kurzfristig wirkt“, sagt Hertweck, „hat die verbesserte Wohnungsbauprämie das Potenzial, längerfristig Millionen Menschen zusätzlich den Sprung ins Wohneigentum zu ermöglichen.“