Auch wenn Geld allein nicht glücklich macht, so sind die verfügbaren finanziellen Mittel doch zu einem hohen Grad ausschlaggebend für die Lebensqualität – auch und gerade im Ruhestand. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, sind in der Regel private Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. Vor diesem Hintergrund legt Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck allen Bausparern – und solchen, die es werden wollen – nahe, sich die ab 2021 verbesserte Wohnungsbauprämie nicht entgehen zu lassen.
Bernd Hertweck: Wohnen in der abbezahlten Immobilie spart bares Geld im Alter
Einmal im Jahr legt die Bundesregierung einen Rentenversicherungsbericht vor. Dieser hält für Beitragszahler, die sich für ihren Lebensabend ausschließlich auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen, keine guten Nachrichten bereit: Dem jüngsten Bericht zufolge kann ein Durchschnittsverdiener für seinen Ruhestand mit einer staatlichen Rente rechnen, die weniger als die Hälfte des letzten Bruttolohns ausmacht. Und die Tendenz zeigt weiter nach unten. Eine private Vorsorge wird also zunehmend wichtiger – und kaum eine Altersvorsorge erfreut sich in Deutschland ähnlicher Beliebtheit wie die selbst bewohnte Immobilie. Diese erfüllt den Eigentümern bereits weit vor dem Rentenalter den Traum vom Wohnen im eigenen Heim und verspricht zudem die Aussicht auf mietfreies Wohnen im Alter. Wie der Vorstandsvorsitzende der Wüstenrot Bausparkasse, Bernd Hertweck, hervorhebt, verfügen Eigentümer einer abbezahlten Wohnimmobilie aufgrund der Mieteinsparungen Monat für Monat über mehrere Hundert Euro zusätzlich im Portemonnaie.
Mehr Sparer haben ab 2021 Anspruch auf Wohnungsbauprämie
Um Menschen den Weg zum Erwerb einer Wohnimmobilie zu ebnen, unterstützt der Staat sie beim Aufbau des erforderlichen Eigenkapitals mit der Wohnungsbauprämie. Diese können beispielsweise Bausparer für ihre Einzahlungen in ihre Bausparverträge in Anspruch nehmen. Und mit dem Jahreswechsel steht eine Gesetzesänderung an, welche die Konditionen verbessern und vor allem den Empfängerkreis aufgrund erhöhter Einkommensgrenzen erheblich ausweiten wird. Ab 2021 haben Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000 Euro einen Förderanspruch, bei Alleinstehenden liegt die neue Obergrenze bei 35.000 Euro. Darüber hinaus wird auch der Prämiensatz von 8,8 auf 10 Prozent der eigenen Sparleistung erhöht. So beläuft sich der jährliche Zuschuss vom Staat künftig auf 70 Euro pro Jahr bei Einzelpersonen und 140 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.
Schätzungen des Marktforschungsinstituts Empirica zufolge könnte die verbesserte Wohnungsbauprämie in den kommenden Jahren zwischen ein- und eineinhalb Millionen Menschen zum ersten Mal dazu motivieren, geförderte Sparmöglichkeiten zu nutzen. Dazu der Wüstenrot-Vorstandsvorsitzende Bernd Hertweck: „Die Ausweitung des Berechtigtenkreises ist ein wertvoller Beitrag zur Eigenkapitalbildung gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener. Die verbesserte Wohnungsbauprämie macht das Vorsparen als unverzichtbare Basis des Wohneigentums für viele Menschen jetzt noch attraktiver.“