Kürzlich trat das Klimakabinett der Bundesregierung mit seinen mit Spannung erwarteten „Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030“ an die Öffentlichkeit. Das Papier, zu dem es inzwischen auch einen Kabinettsbeschluss gibt, wurde in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert.
Mit Blick auf den notwendigen Beitrag des Wohnungssektors für die Klimawende kommentiert der Wüstenrot-Vorstandsvorsitzende Bernd Hertweck die beschlossenen Eckpunkte wie folgt: „Der angekündigte Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen ist ein starkes Signal der Politik an die Wohneigentümer. Bei der weiteren Ausgestaltung bietet es sich allerdings an, beispielsweise auch investitionsbereite Rentnerhaushalte einzubeziehen, für die eine steuerliche Förderung weniger interessant ist. Eine Möglichkeit wären einkommensunabhängige Sanierungsschecks. Nun kommt es darauf an, die Eckpunkte zügig in verbindliche gesetzliche Regelungen zu gießen, damit Eigentümer Planungssicherheit bekommen.“ Bernd Hertweck weiter: „Solange nur Absichtserklärungen im Raum stehen, führt dies – völlig nachvollziehbar – nur zu weiterem Attentismus. Gefragt sind jetzt insbesondere auch die Bundesländer, die den Vorhaben rasch grünes Licht geben müssen.“
Zu dem Aspekt der Förderung privater Maßnahmen der energetischen Sanierung durch finanzielle Zuschüsse oder steuerliche Anreize kann dem Eckpunktepapier konkret Folgendes entnommen werden:
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen: Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 technologieoffen und in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule eingeführt werden. Durch den Abzug von der Steuerschuld soll gewährleistet werden, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen profitieren. Steuerliche Förderung erfahren auch Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Am Beispiel des Fenstertauschs wird erläutert, dass der Wohneigentümer seine Steuerschuld, verteilt über drei Jahre, um 20 Prozent der Kosten mindern kann. Wer alternativ zum Steuerabzug die bisherige Förderkulisse nutzen möchte, erhält ebenfalls eine erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen.
- Erneuerung von Heizanlagen: Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll es eine „Austauschprämie“ in Höhe von 40 Prozent der Kosten geben. Der finanzielle Zuschuss zu dieser speziellen Maßnahme der energetischen Sanierung gilt für die Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden. Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren beispielsweise von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Damit sich noch mehr Haushalte den Umstieg leisten können, soll es einen neuen Fördertatbestand geben, der Contracting- oder Leasingangebote unterstützt, die über längere Zeiträume eine kontinuierlich geringere Kostenrate ermöglichen.
Mehr dazu im kompletten Eckpunktepapier der Bundesregierung.
Wie Wüstenrot-Vorstandschef Bernd Hertweck betont, stellt die energetische Sanierung des Wohngebäudebestandes einen Schlüssel für eine erfolgreiche Klimawende dar, da ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf private Haushalte entfällt und hiervon wiederum über 80 Prozent auf deren Wärmebedarf.