Die neue Wohnungsbauprämie kommt. Damit hat die Bundesregierung ein für die Wohneigentumsbildung wichtiges Ziel umgesetzt – seit dem „Wohngipfel“ im September 2018 steht Wohnungsbaupolitik ohnehin in Berlin stärker auf der Agenda. Auch der Vorstandsvorsitzende der Wüstenrot Bausparkasse, Bernd Hertweck, hat sich stark gemacht, die Wohnungsbauprämie attraktiver zu gestalten. Die Pläne sind jetzt beschlossene Sache: Mit der Zustimmung des Bundesrates gelten ab 2021 nicht nur an die Einkommensentwicklung angepasste Einkommensgrenzen, auch der maximal geförderte Sparbetrag und der Prämiensatz wurden erhöht.

Bernd Hertweck: „Neuregelung ist ein wichtiger Schritt“

Insbesondere die Anpassung der Einkommensgrenzen wird von Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck begrüßt. Denn seit mehr als 20 Jahren wurden die Förderkonditionen im Hinblick auf das Einkommen nicht an moderne wirtschaftliche Verhältnisse angeglichen – mit der Folge, dass der Kreis der Bezugsberechtigten zusehends schwand. Somit wurde das Ziel der Wohnungsbauprämie, Gering- und Normalverdienenden den Weg ins Eigenheim zu ebnen, mit dem Anstieg des allgemeinen Einkommensniveaus zunehmend verfehlt. Denn selbst Durchschnittsverdiener lagen mittlerweile oberhalb der veralteten Grenzen und verloren damit den Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss zum Wohneigentumserwerb.

Die Pläne aus Berlin umfassen nunmehr ab 2021 eine um 36 Prozent angehobene Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung: Für Alleinstehende darf das zu versteuernde Einkommen zukünftig 35.000 Euro nicht übersteigen (bislang 25.600 Euro), für Verheiratete beträgt die neue Obergrenze 70.000 Euro (bislang 51.200 Euro). Für den Wüstenrot-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck bedeuten die neuen Einkommenshöchstwerte eine „willkommene und spürbare Erweiterung des Kreises derer, die jetzt in Verbindung mit einem Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie beantragen können.“

Höhere Prämie bringt Bausparer schneller ans Ziel

Nicht nur die Einkommensgrenzen waren von der wirtschaftlichen Realität abgekoppelt, auch die jährlich maximal förderfähige Sparleistung von 512 Euro für Ledige beziehungsweise 1.024 Euro für Verheiratete wurde seit über 20 Jahren nicht erhöht. Auch bezüglich der jährlich förderfähigen Aufwendungen bedeutet die Novellierung eine Verbesserung um knapp 36 Prozent: Die neuen Höchstgrenzen ab 2021 liegen bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare. Zudem wurde der bisherige Prämiensatz von 8,8 Prozent erhöht: Der staatliche Zuschuss zu den Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf bereits erspartes Guthaben beläuft sich ab 2021 auf 10 Prozent. „Unter dem Strich erhöht sich damit die jährliche Wohnungsbauprämie für Alleinstehende von rund 45 Euro auf 70 Euro. Für verheiratete beziehungsweise in einer Partnerschaft lebende Bausparer von rund 90 Euro auf 140 Euro pro Jahr.

Aus Sicht des Wüstenrot-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck verleihen die Verbesserungen beim Wohnungsbauprämiengesetz dem Förderinstrument neue Relevanz – nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf der gesellschaftlichen Ebene. Denn wenn mehr Menschen in Wohneigentum ziehen, trägt dies durch freiwerdende Mietwohnungen zur Entlastung des teilweise äußerst angespannten Wohnungsmarkts bei. Das macht die Neuregelung der Wohnungsbauprämie zu einer guten Nachricht nicht nur für Bausparkunden, sondern langfristig auch für Menschen auf Wohnungssuche.

Bernd Hertweck begrüßt die Novellierung der Wohnungsbauprämie.