Baukindergeld bis Ende März 2021 verlängert
Bernd Hertweck: Zugleich startet das neue Jahr mit einer deutlich verbesserten Wohnungsbauprämie

Zu Anfang nicht unumstritten, hat sich das Baukindergeld seit seiner Einführung am 18. September 2018 zu einer beachtlichen Erfolgsgeschichte entwickelt. Nicht ganz zwei Jahre nach dem Startschuss ist gut die Hälfte des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens in Höhe von 9,9 Milliarden Euro vergeben. Rund 260.000 Familien haben die Gelder bereits in Anspruch genommen, um damit ein Eigenheim für sich und ihre Kinder mit zu finanzieren. Die Förderung hat sich dabei als weitgehend treffsicher erwiesen. Auswertungen der verantwortlichen KfW zeigen, dass überwiegend jüngere Familien mit niedrigeren Einkommen das Baukindergeld beantragt haben.

Die Bundesregierung kommt damit ihrem Ziel näher, die Wohneigentumsquote junger Familien zu steigern und Familien mit Kindern bei dem Erwerb der ersten eigenen vier Wände zu unterstützen. Wer sich noch in den Kreis der Begünstigten einreihen möchte, erhält nun noch ein weiteres Vierteljahr lang die Chance auf Baukindergeld. Denn die Frist dafür wurde aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Zeit von Jahresende 2020 auf 31.03.2021 verlängert. Der Wüstenrot-Vorstandsvorsitzende Bernd Hertweck erläutert, was das bedeutet und welches weitere Förderinstrument zusätzlich zum Jahresstart 2021 auftrumpft.

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Bernd Hertweck im Interview:
Bausparer haben Anlass, zuversichtlich in die Zukunft zu blicken

In zunehmendem Maße unbezahlbarer Wohnraum, eine für viele zukünftige Bezieher wachsende Rentenlücke und der immer bedrohlicher erscheinende Klimawandel: Schwarzseher finden zahlreiche Gründe, um mit Skepsis in die Zukunft zu schauen. Doch Wohneigentümer haben nach Einschätzung von Bernd Hertweck mehr als ausreichend Grund zur Zuversicht. In einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Wüstenrot-Kundenmagazins „Mein Eigenheim“ legt der Vorstandsvorsitzende von Deutschlands ältester Bausparkasse dar, wie Bausparer nicht nur ein solides Fundament für den Eigenheimerwerb, sondern auch für den Erhalt des Lebensstandards im Alter legen. Und welche positiven Impulse sich aus der jüngsten Gesetzgebung für Wohnimmobilienbesitzer und jene, die ihren Traum vom Wohneigentum noch realisieren möchten, ergeben.

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